EC-/EG-/ECE-Homologation
MILLER Exhaust Auspuffsysteme® verfügen – sofern beim jeweiligen Produkt angegeben – über eine gültige EC-, EG- oder ECE-Homologation bzw. Betriebserlaubnis. Die Genehmigung wird immer fahrzeug- und ausführungsspezifisch erteilt und gilt ausschließlich für die darin aufgeführten Fahrzeugtypen und Varianten. Je nach Modell und Baujahr decken wir die Emissionsstufen Euro 1 bis Euro 5+ ab. Die Prüfungen werden innerhalb Europas durch zugelassene technische Dienste durchgeführt. Maßgeblich ist immer die konkrete Fahrzeugzuordnung in der jeweiligen Produktbeschreibung.
Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr
Eine gültig homologierte Auspuffanlage muss grundsätzlich nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden – vorausgesetzt, sie ist für das betreffende Fahrzeug homologiert und wird unverändert und vollständig in der genehmigten Konfiguration betrieben. Dazu gehören alle homologationsrelevanten Bauteile wie dB-Absorber, Katalysator und Verbindungsrohre. Die Genehmigungskennzeichnung befindet sich direkt auf der Auspuffanlage bzw. auf dem Schalldämpfer.
Geltungsbereich und Besonderheit Schweiz
Innerhalb der EU ist bei korrekter Fahrzeugzuordnung und unveränderter Verwendung in der Regel keine zusätzliche technische Einzelabnahme erforderlich. Für die Schweiz gelten Besonderheiten (siehe Abschnitt „Information für unsere Schweizer Kunden“).
Wichtiger Hinweis
Die Homologation gilt ausschließlich für den geprüften und genehmigten Zustand. Technische Veränderungen können zum Verlust der Zulässigkeit führen – insbesondere das Entfernen oder Verändern des legalen dB-Absorbers, die Verwendung eines Racing-dB-Absorbers, das Entfernen eines vorgeschriebenen Katalysators, Eingriffe am Schalldämpfer oder Verbindungsrohr sowie die Verwendung an einem nicht freigegebenen Fahrzeugtyp.
dB-Absorber / dB-Killer
Der dB-Absorber (häufig auch dB-Killer genannt) ist ein technisch abgestimmtes Bauteil des Schalldämpfers und Bestandteil des genehmigten Auspuffsystems. Er reduziert die Geräuschemissionen auf das im Rahmen der Homologation festgelegte Niveau. Die Geräuschprüfung erfolgt immer in der Konfiguration mit dem vorgesehenen dB-Absorber – die erteilte Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf diese Ausführung.
Serienmäßiger Einbau ab Werk
Bei allen von uns als straßenzugelassen ausgelieferten Auspuffanlagen ist der legale dB-Absorber bereits ab Werk montiert. Eine Auslieferung ohne dB-Absorber oder mit einem Racing-dB-Absorber ist ausgeschlossen.
Manipulationssicherung seit Euro 4
Seit Einführung der Euro-4-Norm müssen herausnehmbare geräuschreduzierende Bauteile so gesichert sein, dass ein Ausbau nicht ohne erkennbare bzw. zerstörende Veränderung möglich ist – der dB-Absorber ist daher gesichert befestigt oder verschweißt.
Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr
Ist der dB-Absorber Bestandteil der Genehmigung, ist der Betrieb ohne ihn im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Racing-dB-Absorber sind – sofern von uns angeboten – ausschließlich für Anwendungen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs bestimmt (Motorsport, Rennstrecke, Showzwecke) und besitzen keine Straßenzulassung.
Ausbau oder Veränderung
Jeder eigenmächtige Eingriff – Entfernen, Kürzen, Aufbohren, Vergrößern von Öffnungen oder Verändern der Sicherung – erfolgt außerhalb der homologierten Ausführung und kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Für den gesetzeskonformen Zustand von Fahrzeug und Auspuffanlage ist der Fahrzeughalter bzw. -führer verantwortlich.
Katalysatoren – der Umwelt zuliebe
Katalysatoren reduzieren die im Abgas enthaltenen Schadstoffe, insbesondere Kohlenmonoxid (CO), unverbrannte Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickoxide (NOx), und tragen so dazu bei, die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einzuhalten.
Abgestimmt auf die jeweilige Emissionsklasse
In unseren Auspuffanlagen kommen Katalysatoren immer dann zum Einsatz, wenn sie für das jeweilige Fahrzeug und die entsprechende Homologation erforderlich sind – abgestimmt auf Fahrzeugausführung, Abgasnorm (Euro 1 bis Euro 5+) und genehmigte Konfiguration.
Bestandteil der zugelassenen Ausführung
Ist ein Katalysator Bestandteil der homologierten Auspuffanlage, muss er im öffentlichen Straßenverkehr auch verwendet werden. Wird er entfernt, umgangen oder durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt, entspricht die Auspuffanlage nicht mehr der homologierten Ausführung und die Zulässigkeit des Fahrzeugs kann entfallen.
Vor der Bestellung prüfen
Nicht jede Auspuffanlage ist für jedes Fahrzeug und jede Emissionsklasse geeignet. Prüfen Sie daher vor der Bestellung anhand der Produktbeschreibung:
- Fahrzeugmodell und Typgenehmigung,
- Baujahr bzw. Erstzulassung,
- geltende Emissionsklasse,
- ob ein Katalysator erforderlich ist und ob dieser bereits Bestandteil der Auspuffanlage ist oder separat benötigt wird,
- ob für die Schweiz ein zusätzliches Dokument nötig ist.
Qualität und Made in Germany
MILLER Exhaust steht für Entwicklung, Fertigung und Qualitätskontrolle in Deutschland. Made in Germany ist für uns keine reine Herkunftsangabe, sondern die Grundlage unseres Qualitätsanspruchs: gleichbleibende Produktqualität, zuverlässige Passgenauigkeit und dauerhaft saubere Verarbeitung.
Fertigung und Materialien
Von der Bearbeitung und dem Biegen der Rohre über Schweißarbeiten, Halter- und Schalldämpferfertigung bis zu Politur, Endkappenmontage und Kennzeichnung verbinden wir handwerkliche Erfahrung mit modernen Fertigungsprozessen. Verwendet werden hochwertiger Edelstahl – temperatur- und korrosionsbeständig, mechanisch belastbar und langlebig – sowie Aluminium bei ausgewählten Endkappen und Komponenten.
Entwicklung direkt am Motorrad
Jede Auspuffanlage wird am konkreten Motorrad entwickelt – berücksichtigt werden Einbauraum und Fahrzeuggeometrie, Rohrführung und Abstände zu Schwinge, Rahmen und Karosserie, thermische Belastungen, Befestigungspunkte, Boden- und Schräglagenfreiheit, Abgasführung, Geräuschentwicklung sowie die optische Integration. Erst wenn die technische Umsetzung unseren Anforderungen entspricht, geht ein Produkt in Prüfung und Serienfertigung.
Qualitätskontrolle
Vor der Auslieferung prüfen wir jede Auspuffanlage nach internen Qualitätsvorgaben – u. a. Verarbeitung, Schweißnähte, Oberfläche, korrekte Bauteile, Befestigungspunkte, Anschlussmaße, Typenkennzeichnung und Vollständigkeit des Lieferumfangs. Ziel ist eine konstante Qualität über die gesamte Serie hinweg.
Unser Anspruch
Made in Germany bedeutet für uns Verantwortung für das eigene Produkt. Weil wir Entwicklung und Fertigung nicht voneinander trennen, behalten wir die entscheidenden Qualitätsprozesse unmittelbar im Blick. Unser Anspruch sind Auspuffanlagen, die hochwertige Materialien, saubere Verarbeitung, präzise Passform, eigenständiges Design und zuverlässige Technik miteinander verbinden. Dafür steht MILLER Exhaust – Made in Germany.
Information für unsere Schweizer Kunden
Unsere EG-/ECE-Betriebserlaubnis bzw. europäische Homologation ersetzt in der Schweiz nicht automatisch sämtliche erforderlichen Dokumente: Aufgrund zusätzlicher nationaler Anforderungen kann je nach Fahrzeug und Auspuffanlage für die Zulassung oder die Vorführung bei der MFK (Motorfahrzeugkontrolle) ein ergänzendes Schweizer Dokument nötig sein – je nach Fall als CH-Gutachten, MFK-Zertifikat, Schweizer Typengenehmigung, Konformitätsbescheinigung oder ASA Certificate of Conformity bezeichnet.
CH-Gutachten direkt bei MILLER Exhaust erhältlich
Für zahlreiche unserer homologierten Auspuffanlagen können Schweizer Kunden das erforderliche CH-Gutachten bzw. MFK-Zertifikat – sofern für das Fahrzeug verfügbar – direkt über unseren Webshop bestellen und erhalten so Auspuffanlage und Schweizer Dokumentation aus einer Hand. Das Zertifikat ist fahrzeug- und produktspezifisch und gilt ausschließlich für die darin aufgeführte Kombination. Achten Sie deshalb auf vollständige Fahrzeugangaben: Hersteller und Modell, Fahrzeugtyp bzw. Typencode, Baujahr oder Erstzulassung, Fahrgestellnummer (VIN), Typengenehmigungsnummer sowie die genaue Ausführung der MILLER Exhaust Auspuffanlage.
MFK und Zulassung in der Schweiz
Ob und in welchem Umfang eine Eintragung, Abnahme oder Vorführung bei der MFK erforderlich ist, richtet sich nach den geltenden Schweizer Vorschriften. Das CH-Gutachten dient gegenüber Behörden und Prüfstellen als Nachweis für die genehmigte Fahrzeug-Auspuff-Kombination; wir empfehlen, es zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Bestellung und Kosten
Bitte beachten Sie, dass für Lieferungen in die Schweiz zusätzliche Kosten entstehen können – insbesondere Versandkosten, Einfuhrabgaben, ggf. Schweizer Mehrwertsteuer, Zoll- bzw. Abfertigungsgebühren sowie die Kosten für das jeweilige CH-Gutachten. Ist ein Schweizer Dokument separat erforderlich, wird der Preis im Webshop ausgewiesen. Bei Unsicherheiten senden Sie uns gerne vorab Ihre Fahrzeugdaten – wir prüfen, welches CH-Gutachten für Ihr Motorrad und die gewünschte Auspuffanlage vorgesehen ist.

Zertifizierung
Die Miller Exhaust – Custombike GmbH ist durch TÜV International Certification (TIC) zertifiziert (TÜV-CERT / KBA-Nummer / TIC ID 15 102 15050; Zertifizierungsstelle: TÜV Thüringen – International Certification). Unsere betrieblichen Abläufe, Qualitätsprozesse und organisatorischen Voraussetzungen werden im Rahmen wiederkehrender Audits regelmäßig geprüft und überwacht. Für Kunden und Händler bedeutet das eine unabhängig dokumentierte Bestätigung, dass die maßgeblichen Anforderungen und Prozesse eingehalten werden.
Montage
Die Montage einer Auspuffanlage setzt technische Kenntnisse und Erfahrung voraus. Wir empfehlen daher ausdrücklich, sie durch eine Fachwerkstatt bzw. qualifiziertes Fachpersonal durchführen zu lassen. Beachten Sie die mitgelieferte Montageanleitung und verwenden Sie Dichtungen, Schellen, Halterungen und sonstige Befestigungsteile entsprechend den Vorgaben. Eine unsachgemäße Montage kann zu Undichtigkeiten, Spannungen, Beschädigungen oder einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit führen. Kontrollieren Sie nach den ersten Fahrten alle Schraubverbindungen, Halterungen und Schellen auf festen Sitz und ziehen Sie diese ggf. nach.
Thermisch bedingte Verfärbungen
Auspuffanlagen aus Edelstahl sind im Betrieb hohen Temperaturen und starken Temperaturschwankungen ausgesetzt. Je nach Fahrzeug, Motorabstimmung und Fahrweise können daher – auch bei hochglanzpolierten Oberflächen – gelbliche, goldene, bräunliche, bläuliche oder dunklere Verfärbungen entstehen. Dabei handelt es sich um eine material- und temperaturbedingte Eigenschaft von Edelstahl, nicht um einen Defekt oder Mangel; Funktion, Haltbarkeit und Betriebssicherheit werden dadurch nicht beeinträchtigt.
Pflege und Reinigung
Entfernen Sie Verschmutzungen, Fingerabdrücke sowie Öl-, Fett- oder Reinigungsmittelrückstände vollständig vor der ersten Inbetriebnahme – solche Rückstände können sich durch die Hitze einbrennen und zu sichtbaren Flecken führen. Behandeln Sie die Auspuffanlage ausschließlich im vollständig abgekühlten Zustand und mit geeigneten Pflegemitteln. Aggressive, scheuernde oder säurehaltige Reinigungsmittel können die Oberfläche beschädigen.
Änderungen und Abweichungen
Irrtümer, technische Änderungen und Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten. Produktabbildungen dienen der Veranschaulichung; je nach Modell, Produktionsstand oder technischer Weiterentwicklung sind geringfügige Abweichungen bei Form, Oberfläche, Farbe, Schweißnähten, Halterungen, Kennzeichnungen, Befestigungspunkten, Abmessungen oder Lieferumfang möglich. Gleiches gilt für geringfügige Abweichungen von angegebenen Maßen, Gewichten und Produktbeschreibungen, sofern die bestimmungsgemäße Verwendung und Funktion des Produktes dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Urheber- und Kennzeichenrecht
Alle innerhalb unseres Internetangebotes genannten Marken, Warenzeichen, Hersteller-, Modell- und Baureihenbezeichnungen unterliegen uneingeschränkt dem jeweils geltenden Marken- und Kennzeichenrecht sowie den Rechten der eingetragenen Eigentümer. Dies betrifft insbesondere Marken wie BENDA, CFMOTO, Harley-Davidson, Honda, Hyosung, Indian Motorcycle, Kawasaki, QJMOTOR, Royal Enfield, Suzuki, Triumph, Victory und Yamaha sowie weitere in unserem Angebot genannte Fahrzeughersteller. Ebenso gilt dies für Modell- und Baureihenbezeichnungen wie Sportster, Softail, Cruiser, Touring oder Bagger und für sämtliche weiteren Typbezeichnungen, Hubraumangaben, Baujahre und Emissionsklassen.
Diese Bezeichnungen dienen ausschließlich der eindeutigen Beschreibung, Identifikation und Zuordnung der Fahrzeugkompatibilität unserer Produkte. Ihre Nennung bedeutet nicht, dass eine wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche oder sonstige Verbindung zwischen der Miller Exhaust – Custombike GmbH und dem jeweiligen Fahrzeughersteller oder Markeninhaber besteht. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei unseren Produkten nicht um Originalteile der genannten Hersteller. Alle Marken- und Kennzeichenrechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.

